Recht & Gesetz
Allgemein wird im Sinne herrschaftlicher Rechtsordnungen mit gesetzgebender Institution das Recht als „objektives Recht“ bezeichnet. Es besteht insgesamt aus einer unüberschaubar großen Zahl von Normen, die nach ihrem nationalen oder internationalen Geltungsbereich in Rechtssysteme und das global geltende Völkerrecht eingeteilt sind. Aus den Normen des objektiven Rechts ergibt sich für den Menschen im Einzelfall eine Berechtigung, wie das Recht auf freie Meinungsäußerung, das Eigentumsrecht oder das Arbeitsrecht. Wir können mit dieser Seite keinen Anwalt ersetzen, aber vielleicht etwas Licht ins Dunkel der für Laien undurchschaubaren Welt der Paragraphen bringen.
|
|
Zum Feiern kann keiner gezwungen werden
Wer am Betriebsfest nicht teilnimmt, muss aber an diesem Tag arbeiten - oder sogar Urlaub nehmen: Die aktuelle Frage zum Arbeitsrecht kommt von Klaus K.: "Kann ein Beschäftigter verpflichtet werden, an Betriebsfesten oder -ausflügen teilzunehmen oder kann ihm ein Nachteil entstehen, wenn er nicht teilnimmt?"
weiter...
|
|
|
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz kommt
Der Deutsche Bundestag hat heute das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz beschlossen. Mit diesem Gesetz kommt Deutschland seiner Verpflichtung nach, vier Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft zum Schutz vor Diskriminierung in nationales Recht umzusetzen. Die Richtlinien betreffen verschiedene Bereiche unserer Rechtsordnung -
weiter...
|
|
|
Mehr Schutz vor sexuellem Missbrauch von Kindern
Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf beschlossen, der den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen verbessert. Besonders wichtig ist es mir, den Missbrauch durch pornografische Darstellungen noch stärker zu bekämpfen. Man muss sich immer klar machen: Es kann nur fotografiert werden, was da
weiter...
|
zurück Start Mann